Was es beim Wasserzähler zu beachten gilt

Die Erfolgsgeschichte des Wasserzählers begann bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auch heute noch ermitteln die  Wasserversorger die vom Kunden in einem bestimmten Zeitraum verbrauchte Wassermenge mit diesem Messinstrument. Doch was sollte bei der Nutzung und Pflege des Wasserzählers beachtet werden?

Vorsicht vor Betrug

Immer wieder erreichen uns Informationen unserer Kunden, dass sich mutmaßliche Betrüger bei ihnen melden, sich als Wasserversorger ausgeben und/oder einen Wasserrohrbruch vortäuchen, um sich Zutritt zu Wohnungen oder Häusern zu verschaffen. Oftmals erfolgt ein sogenannter Fake-Anruf mit unterdrückter Rufnummer. Die Anrufer geben sich als Mitarbeitende des Wasserversorgers aus und informieren darüber, dass ein Wasserrohrbruch im Haus bzw. auf dem Grundstück festgestellt worden sei. Sie fragen konkret nach, ob man zu Hause sei, um das Wasser abzustellen. Auch wird mitgeteilt, dass ein Monteur auf den Weg geschickt worden sei. 

Bitte seien Sie vorsichtigt und aufmerksam, falls auch Sie derartige Anrufe erhalten oder wenn ein angeblicher Monteuer vor Ihrer Haustür steht und beachten Sie diese Hinweise:

  • Bei einem Schaden in der Hausinstallation (d. h. Leitungen hinter dem Wasserzähler) beauftragt der Eigentümer selbst einen Fachbetrieb mit der Reparatur, nicht der Wasserversorger.
  • Veolia informiert Kundinnen und Kunden schriftlich, z. B. bei einem höheren Wasserverbrauch als üblich oder wenn ein Wechsel des Wasserzählers ansteht.
  • Sollte bei einem Wasserzählerwechsel einmal ein Zutritt zu einem Wohngebäude erforderlich sein, sind die Mitarbeitenden von Veolia angehalten, ihren Dienstausweis unaufgefordert zu zeigen. Wenden Sie sich gern an unseren Kundendienst, wenn Sie in so einer Situation Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Echtheit des Dokumentes haben. Sie erreichen unseren Kundendienst telefonisch unter 03437 7493678.
  • Die Wasserzählerstände erfassen die Kundinnen und Kunden selbst und übermitteln diese an den Kundenservice von Veolia. Hier finden Sie mehr Informationen.
  • Eine Ablesung vor Ort bei unseren Kundinnen und Kunden erfolgt nicht

Zählerstand melden lohnt sich

Aktuelle Zählerstände sind die Basis für jede Jahresverbrauchsabrechnung. Als Kunden des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain, des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz und (für Gartenzähler) als Kunden der Stadt Schönebeck (Elbe) bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten Ihren Zählerstand zu übermitteln.

QR-Code auf Selbstablesekarten scannen

Am schnellsten geht es so. Einfach den personalisierten QR-Code auf der zugesandten Selbstablesekarte mit Ihrem Smartphone oder Tablet scannen und Sie werden automatisch zu einer Eingabemaske weitergeleitet. Wichtige Daten wie Ablesedatum und Zählernummer sind bereits hinterlegt. Jetzt brauchen Sie nur noch den Zählerstand eintragen und übermitteln. Unkompliziert und kostenfrei.

Zählerstand auf unserer Website melden

Direkt hier auf unserer Website unter service.veolia.de/zaehlerstand steht Ihnen ebenfalls eine Eingabemaske zur Verfügung. Dort müssen Sie im Gegensatz zur Möglichkeit des personaliserten QR-Code jedoch alle Daten selbständig eingeben. Auch dies ist natürlich kostenfrei und bequem am Smartphone, Tablet sowie am Computer zu erledigen. 
 

Zählerstand telefonisch übermitteln

Auch unser Kundendienst ist für Sie da. Übermitteln Sie uns den Zählerstand  innerhalb der gültigen Sprechzeiten telefonisch (geltende Telefonkosten bei Anruf ins Festnetz). Kontaktdaten und Sprechzeiten für Ihre Region finden Sie hier.

Selbstablesekarte per Post versenden

Selbstverständlich funktioniert es auch per Post. Bitte die erhaltene Selbsablesekarte mit einem blau- oder schwarz schreibenden Filzstift oder Kugelschreiber ausfüllen. Die Zählerstände ohne Kommastelle, also nur die vollen Kubikmeter in die vorgesehenen Kästchen eintragen. Briefmarke aufkleben und an unser Scanzentrum in Merseburg senden

Übrigens, wenn wir keinen Zählerstand erhalten haben, wird der Verbrauch auf Grundlages des Vorjahresniveaus geschätzt. Rechtliche Legitimation hierfür ist die AVBWasserV.

Was hat es mit der Eichfrist auf sich?

Wasserzähler sind geeicht. Das heißt, sie sind behördlich geprüft und genormt. Die gesetzlich vorgeschriebene Eichfrist beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss Ihr Zähler normalerweise gewechselt werden - es sei denn, die Eichfrist wurde verlängert. Doch das funktioniert nicht automatisch. 

Nach § 35 der Mess- und Eichverordnung wird eine bestimmte Anzahl an Messgeräten für eine Stichprobe ausgewählt. Welche Zähler das sind, bestimmt die Behörde per Zufallsprinzip. Dieser Zähler werden dann beim Kunden ausgebaut und eingeschickt. Die Messgeräte werden dann von einer unabhängigen Stelle auf Herz und Nieren geprüft. Arbeiten die stichprobenartig ausgewählten Zähler vorschriftsmäßig, verlängert sich die Eichfrist um weitere drei Jahre. Die zuständige Eichbehörde bestätigt dem Wasserversorger die Fristverlängerung schriftlich. Sie können gern beim Kundenservice der Veolia Wasser Deutschland GmbH danach fragen.

Bei Frost Zähler warm einpacken

In der kalten Jahreszeit gilt es, Wasserleitungen sowie Wasserzähler zu schützen. Insbesondere in leer stehenden Gebäuden oder Räumen. Und auch der Gartenwasserzähler sollte nicht vergessen werden. Damit nichts einfriert, raten wir in ungeheizten Räumen, zum Beispiel im Keller, die Außentüren und Fenster geschlossen zu halten, Wasserzähler und -leitungen zusätzlich durch Wärme dämmendes Material zu schützen und gegebenenfalls sogar eine mobile Heizung in die Räume zu stellen. Auch Wasserzählerschächte oder Gruben können mit zugeschnittenen Hartschaum- oder Styroporplatten unter der Abdeckung warm gehalten werden. Ist die Wasserleitung oder der Zähler am Ende doch eingefroren, bitten wir Sie Kontakt mit unserem Kundenservice aufzunehmen.