Hydranten- und Standrohrnutzung

Für Bauzwecke und Veranstaltungen ist es möglich, sich bei Ihrem zuständigen Wasserversorger ein Standrohr auszuleihen. Darüber hinaus kann an einem durch den Wasserversorger bestimmten Hydranten Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz entnommen werden.  Die notwendigen Informationen dazu erhalten Sie vom Kundenservice in Ihrer Region.

Kunden des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain können Sich auch über den Formularfinder das dafür notwendige Formular herunterladen.

Wissenswertes zur sachgemäßen Anwendung von Standrohren

Trinkwasser zählt zu den am häufigsten kontrollierten Lebensmitteln. Laut Trinkwasserverordnung muss es von einwandfreier Qualität sein. Im öffentlichen Bereich trägt der zuständige Wasserversorger die Verantwortung, dass das Trinkwasser ohne Beeinträchtigungen bei seinen Kunden ankommt.

Auch für die Nutzung von Standrohren und damit die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz gelten genaue Vorgaben. Es gilt zu verhindern, dass durch den Einsatz von Standrohren das Trinkwasser möglicherweise verunreinigt wird. Insbesondere dürfen bei Montage, Wasserentnahme und Demontage keine Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Trinkwassers verursacht werden. Standrohre und Entnahmevorrichtungen sind bei der Lagerung, beim Transport und beim Einsatz sauber zu halten.

Denken Sie an Ihre Verkehrssicherungspflicht

Wenn Sie ein Standrohr nutzen, obliegt Ihnen auch die Verkehrssicherungspflicht. Achten Sie folglich darauf, dass Sie beim Einsatz des Standrohres keine Gefahrenquellen im öffentlichen Raum verursachen.

Umgang bei frostigen Temperaturen

Nutzen Sie das Standrohr bei Frost nur in Notfällen. Achten Sie darauf, dass sich nach jeder Wasserentnahme das Standrohr wieder entleert wird. Verursachen Sie keine Glatteisflächen im öffentlichen Raum.