Wie heißt es so schön: Eigentum verpflichtet
Hauseigentümer haben gegenüber ihrem Wasser- und Abwasserdienstleister bestimmte Pflichten, damit niemandem ein Nachteil entsteht.
Dazu gehört die An- und Abmeldung. Wer umzieht, sollte dies unbedingt zeitnah mitteilen. Das gilt ebenfalls für die Änderung der Bankverbindung.
Auch bei der Trinkwasserqualität sind die Hauseigentümer in der Pflicht. Sie sind für den Zustand der Hausinstallation verantwortlich. Das ist der Bereich hinter dem Wasserzähler bis zum Wasserhahn. Das Ablesen des Zählerstandes obliegt teilweise dem Hauseigentümer.
Wie Sie einen Trink- und Abwasseranschluss beantragen
Sie haben ein Haus gekauft und benötigen einen Trink- und Abwasseranschluss? Den müssen Sie anmelden. Dafür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie gern das entsprechende Formular. Sie können es im Bereich "Formulare & Anträge" für Ihre Region abrufen und uns zukommen lassen.
Diese Angaben benötigen wir:
- Abnahmestelle
- Vor- und Zuname sowie die aktuelle Anschrift des Käufers/Eigentümers
- Übernahmedatum
- Wasserzählernummer
- Zählerstand bei Übernahme
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag)
- Bestätigung der oben genannten Angaben durch Unterschrift des Käufers/Eigentümers (beim Kauf eines Grundstücks zusätzlich mit Unterschrift des Vorbesitzers)
Bei der Abmeldung eines Anschlusses benötigen wir zusätzlich die Angaben zum verkauften Objekt/Grundstück und alle entsprechenden Nachweise.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Kundenservice.