Fragen & Antworten rund ums Wasser
Sie haben Fragen zum Anschluss ihres Grundstückes an die zentrale Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, zur Wasserqualität, Zählerablesung oder auch Rückstausicherung? In unseren FAQs haben wir die an unseren Kundenservice am häufigsten herangetragenen Fragen notiert und für Sie beantwortet.
Informationen für Grundstückseigentümer
Ich möchte ein Eigenheim bauen. Wie erfolgt der Anschluss meines Eigenheims an das Trink- und Abwassernetz?
Für den Anschluss Ihres neuen Eigenheims an das öffentliche Trink- und Abwassernetz ist ein Antrag notwendig. Auf unserem Serviceportal Wasser können Sie die entsprechenden Formulare abrufen, die Sie ausgefüllt an den Veolia Kundendienst zurücksenden.
Ich habe ein Haus gekauft bzw. habe einen neuen Eigentümer für meine Immobilie gefunden. Was muss ich hinsichtlich meiner Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beachten?
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, ist ein Eigentümerwechsel dem zuständigen Wasserver- bzw. -entsorger mitzuteilen. Auf unserem Serviceportal Wasser finden Sie das für Sie zutreffende Formular. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an den Veolia Kundendienst.
Was kostet ein Neuanschluss an das Trink- und Abwassernetz?
Die Kosten für einen Neuanschluss an das Trink- bzw. Abwassernetz legen die Kommunen bzw. regionalen Wasserverbände und Abwasserzweckverbände in ihren jeweiligen Satzungen fest. Richten Sie bitte Ihre Anfrage hinsichtlich der Anschlusskosten an den Veolia Kundendienst. Planen Sie bei einem Neuanschluss zudem die tagesaktuellen Preise der Installationsfachbetriebe mit ein.
Wo finde ich Installateure, die mich bei Arbeiten an meiner Hausinstallation unterstützen?
Auf unserem Serviceportal Wasser finden Sie eine Auswahl von Fachbetrieben, die Sie bei Arbeiten an Ihrer Hausinstallation unterstützen.
Warum benötige ich eine Rückstausicherung in meinem Eigenheim?
Eine Rückstauvorrichtung schützt Ihr Eigentum. Aufgrund von Starkregenereignissen oder Hochwasser kann es zu einer Überlastung der öffentlichen Kanalisation und zum Rückstau kommen. Unser Tipp: Verbauen Sie eine Rückstauklappe, um zu verhindern, dass das Abwasser in Ihr Eigenheim zurückfließt. Auf unserem Serviceportal Wasser finden Sie dazu weitere Informationen.
Informationen zur Abrechnung und zum Zahlungsverkehr
Was kostet das Wasser bzw. Abwasser in meinem Versorgungsgebiet?
Die Entgelte bzw. Gebühren für Wasser und Abwasser legen die Kommunen bzw. regionalen Wasserverbände und Abwasserzweckverbände fest. Informieren Sie sich dazu bitte auf deren Internetseiten oder richten Sie Ihre Anfrage an den Veolia Kundendienst.
Ist eine Reduzierung der Abwasserkosten möglich?
Einige Abwasserzweckverbände bzw. kommunale Abwasserentsorgungsunternehmen ermöglichen eine Reduzierung der Abwasserkosten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Trinkwasser zur Pflege des Gartens nutzen und somit das gebrauchte Wasser nicht dem Abwassersystem zuführen. Die Kostenreduzierung muss bei dem betreffenden Entsorger/Verband beantragt werden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage dazu an den Veolia Kundendienst.
Wie erfolgt die Abrechnung meines Trink- und Abwassers?
Die Verbrauchsabrechnung für Ihr Trink- und Abwasser erfolgt auf Grundlage der Tarife und Satzungen Ihrer Kommune bzw. Ihres regionalen Wasserverbandes und Abwasserzweckverbandes sowie Ihres individuellen Trinkwasserverbrauchs. Für die Berechnung Ihres Abwasseraufkommens ist ebenso Ihr Trinkwasserverbrauch maßgeblich.
Wie teile ich meine Bankverbindung mit?
Für die Abwicklung der Zahlung Ihrer Gebühren bzw. Entgelte können Sie Ihrem regionalen Wasserverband und Abwasserzweckverband bzw. Ihrem kommunalen Ver-/Entsorgungsunternehmen ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Auf unserem Serviceportal Wasser finden Sie das für Sie zutreffende Formular. Die Höhe und Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid bzw. Ihrer Jahresabrechnung. Wenn Sie ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, erhalten Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung, der Sie die Fälligkeiten und die Höhe der Abschlagszahlungen entnehmen können.
Warum erhalte ich eine Mahnung, obwohl der angemahnte Betrag bereits eingezahlt wurde?
In diesem Fall bitten wir um Ihr Verständnis. Möglicherweise kam es zu einer Überschneidung Ihrer Zahlung und unserem Mahnlauf. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes an den Veolia Kundendienst.
Was tun bei momentaner Zahlungsunfähigkeit?
Bei einer momentanen Zahlungsunfähigkeit melden Sie sich bitte beim Veolia Kundendienst, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Möglich sind eine Stundung oder die Vereinbarung einer Ratenzahlung.
Wasserzähler, Wasserverbrauch und Zählerablesung
Nach wie vielen Jahren muss mein Wasserzähler ausgewechselt werden? Muss ich mich bei meinem Trinkwasserversorger melden oder werde ich kontaktiert?
Was kann ich tun, wenn mein Wasserzähler nicht korrekt misst?
Im Rahmen einer Befundprüfung kann ermittelt werden, ob ein Wasserzähler die Fehlergrenzen einhält und den Anforderungen entspricht. Sie können eine solche Zählerbefundprüfung beantragen und hierfür das entsprechende Formular Ihres Wasserversorgungsverbandes nutzen, das Sie auf unserem Serviceportal Wasser abrufen können.
Wie kann ich im Winter meinen Wasserzähler und Wasserleitungen vor Frostschäden schützen?
Bitte beachten Sie in der kalten Jahreszeit: Wasserzähler sind sensible und geeichte Messgeräte, die vor Frost geschützt werden müssen, da sie nicht für Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ausgelegt sind. Denken Sie daran, Fenster und Türen in Keller, Garage oder Schuppen während der Frostperiode geschlossen zu halten und die Wasserleitungen nach dem Schließen der Abstellventile zu leeren. Bitte beachten Sie, dass eingefrorene Wasserzähler kostenpflichtig ersetzt werden müssen.
Welche Kosten entstehen beim Wechsel meines Wasserzählers?
Der turnusmäßige Wechsel des Wasserzählers ist kostenfrei. Der Ersatz sogenannter “Frostzähler”, also Zähler mit Frostschaden, ist kostenpflichtig. Die Kosten für den Ersatz unterscheiden sich je nach Wasserversorgungsverband.
Wie oft muss ich meinem Trinkwasserversorger den Wasserzählerstand melden?
Der Zählerstand muss einmal im Jahr an den zuständigen Trinkwasserversorger gemeldet werden. Wenn der Termin ansteht, erhalten die Kundinnen und Kunden von Veolia eine Ablesekarte mit Informationen, wie die Zählerstandsmeldung funktioniert. Je nach Wasserversorgungsverband erfolgt die Meldung kalenderjährlich (Erfassungszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember) oder rollierend, also beispielsweise von Mai bis Mai des Folgejahres.
Wie funktioniert die Zählerstandsmeldung an meinen Trinkwasserversorger?
Für die Mitteilung des Zählerstandes an Veolia gibt es verschiedene Möglichkeiten. Über das Serviceportal Wasser können die notwendigen Angaben übermittelt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, den QR-Code auf der Ablesekarte, die Veolia postalisch verschickt, zu scannen und die sich öffnende Eingabemaske auszufüllen und die Daten so online zu versenden. Zudem kann die Ablesekarte ausgefüllt und postalisch an Veolia zurückgeschickt werden.
Spartipps und Ressourcenschutz
Wie kann man Wasser sparen?
Manchmal sind es die kleinen Dinge: Sie haben im Alltag verschiedene Möglichkeiten, sparsam mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen. Ein paar Tipps ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Gehen Sie duschen, anstelle ein Vollbad zu nehmen.
- Prüfen Sie, ob Sie einen wassersparenden Duschkopf nutzen.
- Nutzen Sie an der Toilettenspülung die Spartaste.
- Lassen Sie das Wasser während des Einseifens der Hände nicht laufen.
- Prüfen Sie, dass Ihr Wasserhahn nicht tropft.
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Waschmaschine voll auslasten, also die Trommel voll gefüllt ist.
- Beladen Sie Ihren Geschirrspüler vollständig, um ihn beim Spülvorgang voll auszulasten.
- Nutzen Sie in Ihrem Garten Regenwasser zum Gießen.
Was kann ich für einen intakten Wasserkreislauf tun?
Auch Sie können einen Beitrag zum Schutz der lebenswichtigen Ressource Wasser leisten, indem Sie mit Reinigungs- und Waschmittel sparsam umgehen oder in Ihrem Garten auf Pflanzenschutzmittel verzichten. Weitere alltagsnahe Tipps finden Sie auf unserem Serviceportal Wasser.
Wasserqualität
Wird das Trinkwasser kontrolliert?
Ja, die Trinkwasserqualität wird regelmäßig im Rahmen der Eigenkontrollen von den Wasserversorgern selbst, aber auch durch die Gesundheitsbehörden, geprüft. Jeder benötigt Wasser, jeden Tag. Wasser ist ein Lebensmittel, das sogar zu den am häufigsten kontrollierten zählt. Die Trinkwasserverordnung regelt das und schreibt vor, welche Inhaltsstoffe in welcher Konzentration im Trinkwasser enthalten sein dürfen.
Wer ist für die Trinkwasserqualität zuständig?
Die Verantwortung ist zweigeteilt: Bis zum Hauswasserzähler ist der Wasserversorger dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Qualitätsparameter eingehalten werden. Für die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation muss der Hauseigentümer Sorge tragen. Auch für ihn gelten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Was kann jeder Einzelne für eine gute Trinkwasserqualität tun?
Das vom Wasserversorger bis zu den Verbrauchern gelieferte Trinkwasser unterliegt hohen Qualitätsstandards. Doch auch Sie können Ihren Beitrag dafür leisten, die Trinkwasserqualität in der Hausinstallation zu bewahren.
Ein paar Tipps:
- Entfernen Sie alte und ungenutzte Geräte (z. B. alte Wasserhähne und alte Spülbecken).
- Lassen Sie Bestandteile Ihrer Hausinstallation, wie Wasserboiler, Filter und Enthärter, regelmäßig von einem Fachmann warten.
- Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Nutzen Sie beim Kochen und beim Zubereiten von Getränken kaltes statt warmes Wasser, da die Wärme in der Hausinstallation die Bakterienentstehung und -vermehrung begünstigen kann.
- Lassen Sie das Wasser am Morgen oder nach längerer Abwesenheit einen Moment lang laufen, damit das kühle Nass wieder frisch aus der Leitung fließt und die Leitungen durchgespült werden.
Wo finde ich Informationen zur Wasserqualität in meinem Versorgungsgebiet?
Auf unserem Serviceportal Wasser können Sie Informationen zu Wasserhärte und Wasserinhaltsstoffen für Ihr Versorgungsgebiet recherchieren.
Wasserhärte
Was ist die Wasserhärte?
Die im Wasser gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen bestimmen den Härtegrad des Wassers. Je höher die Konzentration, desto härter ist das Wasser. Für die Wasserhärte gibt es in der Deutschen Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert. Die Wasserhärte ist damit kein Qualitätsmerkmal.
Wovon hängt die Wasserhärte ab?
Die Wasserhärte des Trinkwassers ist etwas ganz Natürliches und hängt davon ab, welche Bodenschichten das Wasser durchflossen hat: In Gebieten mit insbesondere kalkhaltigen Böden ist das Wasser härter. In Regionen mit Sandstein, Basalt, Schiefer oder Granit gibt es meist weicheres Wasser. Der Härtegrad des Trinkwassers variiert also von Region zu Region; in Städten kann er sogar von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich sein.
Welche Wirkungen hat hartes Wasser auf die Gesundheit?
Härteres Wasser ist gesund, weil es lebenswichtige Mineralien enthält. So ist Calcium ein wichtiger Baustoff für Knochen und Zähne und unentbehrlich für die Blutgerinnung. Magnesium wirkt positiv auf die Nerven, die Muskelarbeit, die Arterien und kann einem Herzinfarkt vorbeugen. Deshalb gibt es auch keine gesetzliche Norm für die Wasserhärte.
Wie hart ist das Wasser in meinem Versorgungsgebiet?
Informationen zur Wasserhärte in Ihrem Versorgungsgebiet können Sie auf unserem Serviceportal Wasser abrufen.
Was tun bei Störungen und Havarien?
Wohin kann ich mich bei Störungen oder Havarien wenden?
Bei Störungen und Havarien nehmen Sie bitte über die 24h-Notfall-Telefonnummern mit Veolia Kontakt auf. Auf unserem Serviceportal Wasser finden Sie die Kontaktmöglichkeiten zu unseren Standorten.
Was tun mit Hygieneartikeln, Medikamenten und Speiseresten?
Wie entsorge ich Hygieneartikel, Medikamente und Speisereste richtig?
Nach dem Motto “Aus dem Auge, aus dem Sinn!” landen leider Speisereste, vielerlei Gegenstände, wie Hygieneartikel, sowie Medikamente in der Toilette. Dies verursacht vielfältige Probleme und hohen Aufwand in den Abwasseranlagen. Lesen Sie auf unserem Serviceportal Wasser, wie Sie Feuchttücher, Zellstofftaschentücher & Co., Farben und Lacke sowie Essensreste richtig entsorgen.
Standrohre und Hydranten
Ich plane eine Veranstaltung oder habe eine Baumaßnahme vor. Ist es möglich, bei meinem Wasserversorger ein Standrohr auszuleihen bzw. über einen Hydranten Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz zu entnehmen?
Beides ist möglich. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an den Veolia Kundendienst. Übrigens: Auf unserem Serviceportal Wasser finden Sie nützliche Hinweise zur sachgemäßen Nutzung von Standrohren.
Niederschlagswasser
Welche Flächen sind für die Erhebung des Niederschlagswasserentgeltes relevant?
Betrachtet werden jene Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Dabei handelt es sich um versiegelte Flächen, wie zum Beispiel Dachflächen, Hof- und Wegeflächen mit einem wasserundurchlässigen Belag (wie Asphalt, Beton, Bitumen, Verbundsteine sowie wasserundurchlässig verfugte Fliesen, Gehwegplatten, Klinker und Pflaster). Die genauen Versiegelungsgrade der Flächen und deren Berechnungen sind der Satzung des jeweiligen Verbandes zu entnehmen.
Wer muss Niederschlagswasser zahlen?
Zur Zahlung von Niederschlagswasserentgelt sind jene Eigentümer verpflichtet, von deren Grundstück aus das Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Lassen Grundstückseigentümer auf ihrem Grund und Boden das Wasser verhältnismäßig versickern, ist kein Entgelt zu zahlen.
Wie werden die Grundstücksdaten ermittelt und gibt es eine Meldepflicht?
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, im Selbstauskunftsverfahren die zur Erhebung notwendigen Angaben an den zuständigen Abwasserzweckverband bzw. an Veolia als Betreiber des kommunalen Abwassernetzes zu senden. Anschließend erfolgt eine Überprüfung durch einen Abgleich dieser Angaben mit dem Geoinformationssystem.
Kleinkläranlagen
Müssen vollbiologische Kläranlagen gewartet werden?
Ja. Die Wartung der vollbiologischen Kleinkläranlage richtet sich zum einen nach den Herstellerangaben und zum anderen nach den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung der Anlage. In der Regel sind zwei Wartungen pro Jahr Vorschrift.
Muss die Wartung der Kleinkläranlage gemeldet werden?
Ja, Eigentümer von Kleinkläranlagen sind verpflichtet, die Dokumentation der Anlagenwartung bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres an den Abwasserzweckverband oder kommunalen Abwasserbetrieb bzw. an dessen Betriebsführer (Veolia) zu übersenden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gern an den Veolia Kundendienst.
Wer ist für die Entleerung der dezentralen Anlage zuständig?
Für die Entleerung der Kleinkläranlage ist der Eigentümer verantwortlich. Für die notwendige Entsorgung sind die vom zuständigen Abwasserzweckverband oder kommunalen Abwasserbetrieb nach gültiger Satzung vorgeschriebenen Fachfirmen zu beauftragen.