Klare Zuständigkeiten

Die seit Tagen anhaltende klirrende Kälte setzt auch Wasserzählern und freiliegenden Leitungen ordentlich zu. Das kann Schäden verursachen - mit unschönen Auswirkungen.

Aber wer ist eigentlich verantwortlich, wenn die heiße Dusche am Morgen ausfallen muss, weil kein Tropfen Wasser fließt? Oder wenn der Keller wegen eines eingefrorenen, geplatzten Zählers überflutet ist?

“Es gibt klare Zuständigkeiten in der Trinkwasserversorgung. Die Wasserversorger kümmern sich um den öffentlichen Bereich, also die großen Leitungen in den Städten und Gemeinden. Für die Hausinstallation ist der Eigentümer verantwortlich. Das kann der Eigenheimbesitzer sein oder auch der Vermieter von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus”, erläutert Dr. Markus Biegel. Er ist Bereichsleiter Trinkwasser bei der Veolia Wasser Deutschland GmbH, die im Auftrag des Wasserverbands Döbeln-Oschatz den Betrieb der Trinkwasseranlagen sichert.

Der starke Wintereinbruch habe vermehrt zu Anrufen geführt, weil Verbraucher kein Wasser hatten oder der Zähler eingefroren war. “Gibt es einen größeren Rohrbruch, sind vermutlich mehrere Anwohner betroffen. Dann sind wir im Auftrag der Verbände auch aktiv und beheben so schnell es geht den Schaden, um die Wasserversorgung wieder herzustellen”, informiert der Veolia-Bereichsleiter. Im Moment gebe es trotz zweistelliger Minusgrade allerdings kaum Probleme. Die dicke Schneedecke wirke wie ein Puffer und schütze das Erdreich vor der eindringenden Kälte.

Auch den defekten Frostzähler ersetzen die Wasserversorger - allerdings kostenpflichtig. Markus Biegel: “Hauseigentümer sollten automatisch daran denken, die Messtechnik und ungeschützte Leitungen gegen die Kälte zu schützen. Wir ziehen uns ja auch eine dicke Jacke an, bevor wir vor die Tür gehen.” Wer Zähler und Leitungen jetzt noch nicht eingepackt hat, sollte das schnellstens nachholen. Das gilt vor allem für unbewohnte oder leer stehende Häuser, die oft vergessen werden. Auch hier sind Eigentümer in der Pflicht. Übrigens: Manchmal genügt es schon, Kellerfenster oder Garagentore zu schließen, um kostspielige Frostschäden an Zähler und Leitungen zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Bis zum Wasserzähler tragen die öffentlichen Wasserversorger die Verantwortung, dahinter sind die Hauseigentümer zuständig.