Veolia mit barrierefreien Online-Angeboten

Wann sind Internetseiten barrierefrei?

 

  • Alle Bilder auf service.veolia.de sind mit sogenannten Alternativtexten versehen.
  • Über die Tab-Taste lassen sich für Menschen, die keine Computer-Mouse nutzen können, die Inhalte erschließen.
  • Die Schriftgröße kann auf die persönlichen Anforderungen eingestellt werden.
  • Kontraste sind variierbar, was zum Beispiel für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche wichtig ist.
  • Es gibt die Möglichkeit, bei schlechten Lichtverhältnissen den Nachtmodus zu nutzen. 
  • Die Inhalte können auch vorgelesen werden.

 

Wen betrifft das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten und mit über zwei Millionen Euro Jahresumsatz dazu, Inhalte auch für Menschen mit Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar zu machen.

 

Für welche digitalen Angebote gilt das Gesetz?

Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Internetseiten, Online-Shops, Apps, Soziale Medien und weitere digitale Angebote barrierefrei sein. Das bedeutet, dass diese Angebote von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können - unabhängig von ihren körperlichen, kognitiven oder technischen Möglichkeiten. Künftig sollen die Anforderungen auch bei der Nutzung von Geldautomaten oder Selbstbedienungsterminals, wie Fahrkartenautomaten, gelten.

 

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

15 Prozent der Weltbevölkerung leben mit Beeinträchtigungen. Das entspricht rund einer Milliarde Menschen. Da die Bevölkerung immer älter wird, steigt auch die Anzahl derer, die zum Beispiel beim Sehen oder Hören Unterstützung benötigen.